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Kleingartenverein Anningerblick

Kleingartenverein Anningerblick

Unsere Gärten

Obst- und Gemüsegarten, Wasserbecken, Blumenbeet oder Steingarten – unsere Gärten sind so unterschiedlich wie ihre Pächter.

Tierfreundliche Gestaltung ist ausdrücklich willkommen: insektenfreundliche Pflanzen, Vogelhäuschen und Tränken (ohne Futter) sowie Insekten-, Igel- und Fledermaushotels. Den Rahmen bilden das NÖ Kleingartengesetz, die Wiener Neudorfer Umweltverordnung und unsere Anlagenordnung.

Die folgenden Angaben dienen der allgemeinen Information, für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen bzw. die zuständigen Behörden.

Bebaute Fläche

Zur bebauten Fläche zählen Gebäude, überdachte Terrassen, Lauben sowie befestigte, fundamentierte Terrassen oder Pools. Ein Fundament ist eine dauerhafte, feste Verbindung mit dem Boden (meist Beton oder Stein), die sich nicht ohne Weiteres entfernen lässt.

Bauanzeige / Baubewilligung

Gebäude sind grundsätzlich genehmigungspflichtig – durch Bauanzeige oder Baubewilligung. Nötig sind ein Lage- bzw. Bauplan und der Nachweis der Bauvorschriften.

  • Gartenhütte: maximal 20 % der Gartenfläche und höchstens 37 m²
  • Pro Parzelle ist laut NÖ Kleingartengesetz ein Nebengebäude (angebaut oder freistehend) mit maximal 6 m² erlaubt

Bauanzeige genügt für: Geräteschuppen unter 6 m², Photovoltaikanlage auf dem Dach der Gartenhütte.

Baubewilligung ist nötig für:

  • Gartenhütten oder Gartenlauben
  • Geräteschuppen oder Nebengebäude über 6 m²
  • Terrassen oder Pergolen mit Fundament und Dach
  • Pools mit Fundament, über 16 m² Fläche oder über 1,5 m Tiefe
  • Brunnenbohrungen sowie Senkgruben, Puratoren oder Dichtbehälter (zusätzlich wasserrechtliche Anzeige bei der BH Mödling)
  • fix verankerte Gewächshäuser

Unsere Empfehlung: Stimmen Sie Projekte vorab mit dem Bau-, Umwelt- & Verkehrsamt der Marktgemeinde Wiener Neudorf ab.

Bepflanzung

  • Bäume dürfen höchstens 5 m hoch sein und sind laufend auf Kosten des Pächters zurückzuschneiden.
  • Verbotene Pflanzen (auch Altbestände) sind umgehend auf Kosten des Pächters zu entfernen.

Verboten laut NÖ Naturschutzgesetz: Riesen-Bärenklau, Japanischer Staudenknöterich, Drüsiges Springkraut, Götterbaum-Arten.

Verboten laut Statuten: Waldbäume (z. B. Fichte, Tanne, Föhre, Kiefer, Ahorn, Buche, Birke, Esche), Kastanien- und Nussbäume, Weiden (z. B. Trauerweide, Silberweide, Bruchweide).

Flüssiggas

Wer Flüssiggas lagert, muss am Garteneingang ein gut sichtbares Hinweisschild anbringen.

Gartennummern

Jede Parzelle muss gut sichtbar am Zaun oder Tor mit ihrer Nummer beschriftet sein – für Feuerwehr, Polizei und Rettung im Einsatzfall. Dafür sorgt jeder Pächter selbst.

Strom

Auflagen der Marktgemeinde:

  • Verteilleitungen werden entlang der hinteren Zaunfluchten verlegt, damit die Sommerwasserleitung unberührt bleibt.
  • Wege dürfen nicht gequert werden, Freileitungen sind nicht erlaubt.
  • Die Arbeiten übernehmen Wienstrom oder befugte Elektriker auf Kosten und Risiko des Pächters.
  • Die Leitungsführung durch Nachbargärten ist einvernehmlich zu regeln.

Zäune

Zäune dürfen höchstens 1,80 m hoch sein (einschließlich Sockel). Für Doppelstabmattenzäune empfehlen wir eine grüne Ausführung, damit das Gesamtbild einheitlich bleibt.

Wegpflege

Laut Pachtvertrag ist der Weg vor der Parzelle bis zur Wegmitte unkrautfrei zu halten. Hecken sind regelmäßig zu schneiden, damit überhängende Sträucher die Rettungskräfte nicht behindern. Ein Flämmer kann gegen eine geringe Gebühr in der Vereinshütte ausgeliehen werden.

„Gebote“ für ein friedvolles Miteinander

  • Höflichkeit: respektvoller, freundlicher Umgang mit den anderen Gärtnern
  • Ruhe: die Lautstärke so halten, dass sich niemand gestört fühlt
  • Gartenarbeiten: laute Arbeiten (Sägen, Hacken, Hämmern, Rasenmähen) möglichst werktags, damit die Wochenenden ruhig bleiben
  • Düfte: Düngen möglichst zu Wochenbeginn
  • Akzeptanz: Nachsicht und respektvolles Miteinander – auch wenn man nicht mit jedem gut auskommt

Gartenbibliothek